Asbestentsorgung

Asbest ist ein anorganischer Faserstoff, der früher sehr häufig in der Bauindustrie zum Einsatz kam. Asbest besitzt eine hohe Festigkeit und Hitzebeständigkeit, weswegen er hervorragend isoliert und gerne für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten genutzt wurde. Heutzutage weiß man, dass Asbest oder Asbestzement vorwiegend Gesundheitsgefahren mit sich bringt, weswegen die Verwendung seit 1990 in Deutschland verboten ist. Im Vordergrund steht nun die korrekte Asbestentsorgung. Wir möchten Sie in diesem Text darüber informieren, wo Asbest heute vorwiegend noch zu finden ist und was es bei der Entsorgung in Hamburg zu beachten gilt. Die Verwendung von Asbest kam damals hauptsächlich aufgrund seiner Resilienzen gegen Witterungszustände zustande. Asbest wird als sehr langlebig empfunden, weshalb eine akkurate Asbestentsorgung umso wichtiger ist. Asbestzement kommt oft als Bestandteil von Fassadenplatten und Dacheindeckungen vor. Weitere asbesthaltige Gegenstände sind in der Regel Kachelöfen, Heizstrahler, Elektroherde, Toaster, Bügeleisen, Tresore und viele mehr. Grundsätzlich kann man zwischen mehreren Gruppen von Asbest unterscheiden, wonach sich gewissermaßen die Entsorgung richtet. Asbestprodukte können entweder aus reinem Asbest bestehen, wie Asbestkissen zur Brandabschottung, sie können festgebunden sein, wie Dachplatten und Rohrleitungen oder sie können schwachgebunden sein, wie es bei Spritzasbest in Form von Dichtungsschnüren beispielsweise der Fall ist. Es ist wichtig sich zu merken, dass je schwacher der Asbest gebunden ist, umso gefährlicher ist er für die eigene Gesundheit und umso strenger sind die Entsorgungsvorschriften in Hamburg.

Eine Asbestentsorgung in Hamburg muss aufgrund des bestehenden Gesundheitsrisikos der zuständigen Behörde oder Genossenschaft gemeldet werden. Asbesthaltiger Abfall wird als besonders gefährlicher Abfall durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingestuft. Deswegen bedarf die Entsorgung und der Transport von Asbest eines Entsorgungsnachweises und Abfallbegleitscheins. Dieser hält fest was, wann und wieviel entsorgt wurde. Der mittlerweile in der Europäischen Union verbotene Baustoff gehört ordnungsgemäß nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrenstoffe) verpackt. Dafür gibt es extra angefertigte Behälter, die sogenannten Big Bags oder Platten-Big-Bags. Diese sorgen dafür, dass die Asbestentsorgung komplett staubdicht verläuft und keine nachhaltigen Schäden mit sich bringt. Für die erforderlichen Behältnisse und Scheine sollte mit zusätzlichen Kosten zu der Entsorgung und des Transportes gerechnet werden.

Der Asbestabfall darf keinesfalls mit anderen Abfällen, wie Bauschutt, Schrott oder Sperrmüll entsorgt werden und gehört in einen eigens vorgesehenen Container. Asbesthaltige Kleingeräte wiederum, wie Haartrockner, Schutzkleidung oder Toaster dürfen als Elektroschott kostenfrei auf dem städtischen Recyclinghof entsorgt werden- hier lohnt sich eine ausgiebige Auseinandersetzung mit der jeweiligen Art der Gebundenheit von Asbest. Information bedeutet Sicherheit. Eine Asbestentsorgung in Hamburg sollte daher informiert und bedacht durchgeführt werden.

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